Denn mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) liegt ein klarer Fahrplan vor: Spätestens bis Mai 2026 muss Deutschland die Anforderungen in nationales Recht überführen – einer einheitlichen Methodik zur Berechnung des Treibhauspotenzials. Ab 2027 müssen alle Mitgliedstaaten nationale Fahrpläne für die Einführung von Grenzwerten vorlegen, die ab 2030 verbindlich gelten. Bereits ab 2028 wird zudem die Offenlegung der Lebenszyklus-Emissionen Pflicht: zunächst für Gebäude über 1.000 m², ab 2030 für alle Neubauten. Damit wird der Übergang von der freiwilligen Anwendung zu verbindlichen Standards festgeschrieben.

Mit unserem aktuellen Report „Treibhausgas-Grenzwerte im Lebenszyklus von Gebäuden: 12 Thesen aus der Praxis für klimaneutrales Bauen” rufen wir darum Kommunen, Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen auf, die Einführung verbindlicher Lebenszyklus-Grenzwerte für Gebäude aktiv zu unterstützen. Anstatt den Fahrplan weiter zu verschieben, braucht es eine frühzeitige und gestaffelte Einführung von Grenzwerten.

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© Leander von Thien

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"Es stellt sich nicht die Frage, ob, sondern wann und wie eine Integration von Anforderungen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Gebäuden in das Ordnungsrecht erfolgen kann und soll. Eine Beschleunigung ist nicht nur im Interesse des Klimaschutzes, sondern ein Beitrag zur Planungssicherheit und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit aller an Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden Beteiligten."
Prof. Dr. Thomas Lützkendorf (Karlsruher Institut für Technologie)

Klar ist: Zentrale Akteur*innen aus Kommunen und Industrie wollen gehört werden und mitgestalten. Ein starkes politisches Signal muss diesen Dialog jetzt eröffnen und die Praxis konsequent auf Augenhöhe einbinden, um die Einführung der THG-Grenzwerte planbar zu machen. 

Sie sind Einladung und Handlungsaufforderung zugleich – und markieren die Stellschrauben, die wir bewegen müssen, damit klimafreundliches Bauen zur Realität wird.

JETZT AKTIV WERDEN!
Unterstützen Sie die Einführung verbindlicher Lebenszyklus-Grenzwerte für Gebäude – als Kommune, Unternehmen, Verband oder Einzelperson

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